Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter


In einigen Staaten sind Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bereits dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Doch auch für Unternehmen, für die diese Verpflichtung nicht gilt, bietet es sich an, auf die Dienste eines Datenschutzbeauftragten zurückzugreifen, um sich vor Haftungsrisiken und Imageschäden zu schützen, gesetzeskonform zu handeln und das Kundenvertrauen zu stärken.

Daher tritt naiin für seine Mitgliedsunternehmen auf Wunsch als unabhängiger, externer Datenschutzbeauftragter auf. naiin steht in dieser Funktion allen Unternehmen, die über, mit und im Internet arbeiten, mit Rat und Tat zur Seite und etabliert in enger Abstimmung mit ihnen einen wirksamen Datenschutz. Zugleich ist naiin als Datenschutzbeauftragter auch zentraler Ansprechpartner für die Fragen, Beschwerden und Anregungen der Kunden der naiin-Mitgliedsunternehmen.
 
Die Mitgliedsunternehmen, die naiin als Datenschutzbeauftragter bestellen, greifen - unabhängig  davon, in welchem Land sie ansässig sind - auf ausgewiesenes Know-how sowie umfassende Expertise auf dem Gebiet des Datenschutzes zurück.

Die Inanspruchnahme von naiin als Datenschutzbeauftragter ist für Mitgliedsunternehmen nicht verpflichtend. Natürlich können auch Mitgliedsunternehmen, die bereits über einen eigenen Datenschutzbeauftragten verfügen, diesen Service nutzen und naiin damit zusätzlich zum externen, unabhängigen Datenschutzbeauftragten bestellen.

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