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VORGEHENSWEISE DER NAIIN-BESCHWERDESTELLE


Unsere Fahnder sind zur Stelle
 
Die durch Internet-Nutzer beanstandeten Inhalte werden zunächst einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Als fester Maßstab zur Beurteilung der beanstandeten Inhalte dient in erster Linie das bundesdeutsche Strafrecht, da es im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und den durch dieses garantierten Freiheiten steht. Dieser feste Maßstab verhindert ein willkürliches oder zensorisches Vorgehen der Beschwerdestelle.

Sind die Beanstandungen berechtigt und die gemeldeten Inhalte verstoßen gegen geltendes bundesdeutsches Recht, ergreift „netwatch“ unter Einschaltung der verantwortlichen Provider Maßnahmen zur Löschung der Inhalte. Bei Kenntnis der Identität oder Anhaltspunkten, die auf die Identität von Straftätern, die illegale Inhalte über das Internet verbreiten, schließen lassen, werden die ermittelten Daten an die zuständigen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden weitergeleitet.




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