Im März 2004 ist die deutsche Polizei aktiv gegen die Verbreitung rechtsextremer Musik über das Internet vorgegangen: Bundesweit fanden Durchsuchungen bei Personen statt, die in der Internet-Tauschbörse KaZaA Musiktitel mit volksverhetzenden Inhalten zum Herunterladen zur Verfügung stellten.
Das Bundeskriminalamt (BKA) ermittelte mit Unterstützung der Länderpolizeien und des Bundesgrenzschutzes insgesamt 342 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet, die den Zugriff auf Musiktitel von deutschen Skinhead-Bands mit menschenverachtenden, rassistischen und zum Teil nationalsozialistischen Inhalten ermöglichten. Die Staatsanwaltschaft Bonn leitete gegen diese Anbieter Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung ein.
Bei der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts kommt der Musik einschlägiger Interpreten, insbesondere den Skinhead-Bands, eine besondere Bedeutung zu. Neben Konzerten ist das Internet ein wichtiges Medium zur Verbreitung ihrer Musik.
"Die Maßnahmen belegen, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt; dies gilt insbesondere für die so genannten Tauschbörsen", so ein Sprecher des BKA. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass mit den Exekutivmaßnahmen auch eine präventive Wirkung erzielt wird.
BKA-Präsident Jörg Ziercke hielt es für wichtig, die Strafbarkeit der Weitergabe rechtsextremistischen Liedgutes zu verdeutlichen: "Volksverhetzung ist kein Bagatelldelikt. Skinhead-Musikgruppen transportieren politische Feindbilder und sind die Wegbereiter für die Ausbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts. Gezielt werden junge Leute angesprochen und in den Dunstkreis des Antisemitismus und der Fremdenfeindlichkeit einbezogen. Der Staat darf nicht zulassen, dass demokratische Rechte und Freiheiten von denen missbraucht werden, die sie bekämpfen."
Das BKA hatte bereits im Jahr 2001 bundesweite Maßnahmen gegen die Verbreitung rechtsextremistischer Musik über die Internet-Tauschbörse Napster initiiert und koordiniert.
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