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NAZI-AUKTIONEN UND DIE MEINUNGSFREIHEIT: US-RICHTER ENTSCHEIDEN GEGEN YAHOO


Foto by CNN.com   Yahoo scheitert vor US-Gericht
 
Mit dem Vertrieb von Nazi-Objekten auf dem Auktionsportal des Anbieters Yahoo fing alles an. Während in den USA der 1. Verfassungszusatz - das Grundrecht auf Meinungsfreiheit - den Verkauf derartiger Gegenstände legalisiert, ist er in Ländern wie Deutschland und Frankreich strafbar. Und mit der Justiz des letzteren Landes geriet das Unternehmen auch aneinander, obwohl Yahoo gleich nach Bekanntwerden die besagten Auktionen von seiner Plattform verbannt hatte.

Den französischen Gerichten ging dies damals nicht weit genug und forderten von dem US-Unternehmen, dass es derartige Angebote für französische Internet-User grundsätzlich sperrt. Yahoo weigerte sich mit Verweis auf das US-Recht und wurde zur Zahlung von Tagessätzen in Höhe von 15.000 EUR verurteilt. Dagegen hatte der Anbieter dann vor dem US-Berufungsgericht in San Francisco geklagt - und zwar ohne Erfolg. 6 der insgesamt 11 Berufungsrichter entschieden am 13. Januar 2006 auf Abweisung der Klage.

Zum einen erachteten die Richter den Fall als noch nicht "reif" genug, um von einem US-Gericht entschieden zu werden. Zum anderen nahm man dem Internet-Unternehmen nicht ab, dass es ihm allein um die Meinungsfreiheit geht.


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