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HOCHPROZENTIGES FÜR JUGENDLICHE IM INTERNET


Foto by CNN.com   Wie leicht deutsche Jugendschutz-
bestimmungen ausgehebelt werden
können
 
Obwohl die Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche verboten ist, gibt es beim Internet-Handel kaum Kontrollen.

So hatte im Rahmen einer Stichprobe ein 14jähriger Junge im Auftrag des WDR-Wirtschaftsmagazins "markt" bei zehn Firmen Spirituosen von Alkopops bis hin zu Whisky und Wodka bestellt. Die erschreckende Bilanz: In sieben Fällen wurde er beliefert, darunter u.a. von den großen bundesdeutschen Handelsketten Schlecker und Karstadt. Die Pakete umfassten je bis zu fünf Flaschen mit "harten Sachen".

Auf den Bestellseiten im Internet wurde zum Teil nicht einmal das Alter abgefragt. In anderen Fällen genügte es, ein falsches Alter anzugeben. Über ein funktionierendes Sicherheitssystem verfügten lediglich zwei Firmen; sie verlangten eine Kopie des Personalausweises bzw. die Zahlung per Kreditkarte. Ein anderer Anbieter stornierte den Auftrag wegen Personalmangels und empfahl dem Jugendlichen den Gang in den Supermarkt.


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