Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Altersverifikations-Systems der erotic media ag für ein von Kabel Deutschland vermarktetes Pay-per-View-Angebot positiv bewertet. Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.
Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen kommen sogenannte Altersverifikationssysteme zum Einsatz. Nutzer, die auf das Erwachsenen-Angebot des Kabel Deuschland-Services zugreifen möchten, müssen zuerst ihre Volljährigkeit persönlich nachweisen, in dem sie sich über das Post-Ident-Verfahren identifizieren. Danach bekommen sie ihren individuellen Zugangsschlüssel, die "Erotik-PIN", persönlich zugestellt.
Um zu gewährleisten, dass die Filme in der geschlossenen Benutzergruppe nur für die zuvor identifizierten Erwachsenen zugänglich sind, müssen sich diese zu Beginn jeder Nutzung authentifizieren. Dafür muss die individuell zugeteilte Erotik-PIN (Adult-Passwort) sowie die Nummer der personalisierten Smart-Card eingegeben werden. In Zugangsdaten und Smart-Card ist auch eine Bezahlfunktion integriert. Die Filmnutzung ist zeitlich begrenzt. Durch diese Kombination verschiedener Schutzmaßnahmen wird das Risiko der Weitergabe von Zugangsdaten und Smart Card an unautorisierte Dritte reduziert.
Insgesamt gibt es nun vierzehn Konzepte für Altersverifikations-Systeme, die von der KJM positiv bewertet wurden.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Dinge vom 24. Juli 2006 wieder.
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