Einer Mitteilung von heise-online zufolge hat das Bundeskabinett hat am 19.12.2007 den im Vorfeld stark kritisierten Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes des bmfsfj (Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) angenommen. Inhalt des Entwurfs ist unter anderem die Ausweitung des Katalogs der schwer jugendgefährdeten Computerspiele. Spiele werden demnach mit „weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten“ belegt, die „besonders realistische, grausame und reißerische Geschehen selbstzweckhaft beherrschen. Die Kategorisierung der Computer- und Videospiele nahm das bmfsfj auf Grundlage einer Evaluierung durch das Hans-Bredow-Institut vor.
Dem Entwurf ist außerdem zu entnehmen, dass die Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) und der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) gesetzlich verankert werden soll. Auch sollen ein erweiterter Bußgeldkatalog und neue Kassensysteme dem Verkäufer jugendgefährdenter Medien, Tabak und Alkohol anhalten, genaues Augenmerk auf das Alter des Käufers zu legen.
Sowohl Bitkom, als auch der BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V.) kritisieren den vom Kabinett beschlossenen Entwurf. Bitkom, so heise-onleine, hält die Kategorisierung für „ausgesprochen interpretierungsfähige und nicht zuletzt durch das subjektive Empfinden des jeweiligen Nutzers geprägte Begrifflichkeiten“ – dies schaffe Rechtsunsicherheit. BIU dagegen hält „die vorgeschlagene Ausweitung für verfassungswidrig und wird den Jugendschutz bei Computer- und Videospielen nicht verbessern“.
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