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Gegen den umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für eine erste Änderung des Jugendschutzgesetzes wurden in der am 15. Februar 2008 stattfindenden Sitzung des Bundesrates von Seiten der Länderchefs keine Einwände laut. mehr
Entsprechend des Entwurfs sollen Spiele mit „weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten“ belegt werden, die „besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen.
Den Bedenken der Branchenvereinigung Bitkom und den entsprechenden Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses, wonach die neu aufgeführten Kriterien „sehr interpretationsfähig und durch das subjektive Empfinden geprägte Begrifflichkeiten seien, folgte der Bundesrat nicht.
Kritik äußerte der Bundesrat allerdings insoweit, dass die Initiative der Regierung zu kurz greift. Bedauert wird, dass nur die Evaluierung der Jugendschutzgesetzgebung zu Computer- und Videospielen durch das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung aufgegriffen wurde.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Dinge vom März 2008 wieder.
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