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JUGENDSCHÜTZER GEBEN GRÜNES LICHT FÜR ALTERSKONTROLLE "18OK"


Positive Bewertung
 
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 05. Januar 2006 ein weiteres Konzept für ein sogenanntes Altersverifikationssystem positiv bewertet. Dabei handelt es sich um das System "18ok" der Firma Bernhard Menth Internet­kommunikation.

Altersverifikationssysteme (AVS) sind Applikationen, die dafür Sorge tragen sollen, dass Unter-18-Jährige keinen Zugriff auf bestimmte geschlossene Bereiche im Rahmen von Internet-Angeboten - vor allem auf pornografische Inhalte - erlangen.

Die KJM hat damit nun insgesamt neun Gesamtkonzepte und drei AVS-Module als positiv bewertet. Bei der Prüfung von "18ok" kamen die Jugendschützer zu dem Ergebnis, dass "dieses System bei einer ent­sprechen­den Umsetzung die Anforde­rungen des § 4 Abs. 2 S. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) erfüllt".

Die zumindest einmalige Identifizierung des Nutzers erfolgt durch das Post-Ident-Verfahren. Zur Authentifizierung des identifizierten Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang wird als technische Maßnahme eine Hardwarekomponente in Form eines persönlichen USB-Sticks verwendet, zu dem ein individueller Zugangs-PIN ausgegeben wird.

Um die Weitergabe der Zugangsdaten zusätzlich zu erschweren, kommt in der Sphäre des Benutzers noch ein Kostenrisiko dazu.


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