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Foto by cnpd.lu   Nicht alle Gegenmaßnahmen sind sinnvoll oder rechtmäßig
 
Wie der Bundesgerichtshof der USA im September 2004 entschied, sind die damals installierten Websperren gegen Kinderpornografie im US-Bundesstaat Pennsylvania verfassungswidrig. Der US-Bundesstaat darf lokale Provider nicht mehr auf Grundlage des "Internet Child Pornography Act of Pennsylvania" dazu zwingen, den Zugang zu derartigen Inhalten zu blockieren.

Bislang war es so, dass die Provider die IP-Adressen verdächtiger Sites auf Anordnung der Justiz für ihre Kunden sperren mussten. Ein Abruf dieser Sites war anschließend nicht mehr möglich. Gegen diese Maßnahme hatten zwei Bürgerrechtsorganisationen geklagt. Sie hielten es für verfassungswidrig, dass viele der blockierten Websites gar keine kinderpornografischen Inhalte umfassten. Der Bundesgerichtshof gab ihren Einwänden nun statt.

Neben Verstößen gegen die Meinungsfreiheit machten die Bundesrichter auch Verstöße gegen zwischenstaatliche Handelsgrundsätze aus.


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