Die Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) verzeichnete in naher Vergangenheit eine Zunahme an unerwünschten Spam-Mails, die für kinderpornografische Internet-Angebote werben. So betrafen fast 60 Prozent aller Hinweise auf Kinderpornografie, die bei der Beschwerdestelle "netwatch" zwischen April und August 2004 eingingen, derartige kinderpornografische Werbe-Botschaften. Zuvor war dieser Anteil mit knapp 5 Prozent noch verschwindend gering. Seit dem hält er sich konstant auf hohem Niveau.
"Das Geschäft mit Kinderpornografie scheint auch für Spammer zunehmend attraktiv zu werden. Keine Frage: Die Umsätze, die mit dem weltweiten Kinderporno-Handel erzielt werden, sind nach Schätzungen der UNO vergleichbar mit denen des illegalen Waffenhandels", erklärt Dennis Grabowski, Leiter der Internet-Meldestelle "netwatch". "Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Spammer dieses lukrative Geschäftsfeld, welches von dem Leid tausender Kinder lebt, für sich entdecken."
Besorgniserregend: Handelte es sich bisher bei Kinderporno-Funden im Internet um Zufallsfunde, erhalten Internet-Nutzer Kinderpornografie nun schon frei Haus. Die Annahme einiger Strafverfolger, dass derartige E-Mails ausschließlich Personen erhalten, die sich zuvor im "dunkleren Milieu" des Internet aufhielten, ist nicht mehr zutreffend. Denn diese E-Mails werden heute wahllos und vor allem massenhaft mit Hilfe von Spam-Techniken verbreitet. Und sie können für ungläubige, neugierige Internet-Nutzer schnell zur strafrechtlichen Falle werden.
"Internet-Nutzern ist dringend davon abzuraten, die Links in diesen E-Mails zu betätigen. Denn sobald sich die Website mit den dort auffindbaren kinderpornografischen Bilddateien lädt, können sich Nutzer bereits strafbar machen", warnt naiin-Jurist Rechtsanwalt Sven Peitzner. Denn durch die Cache-Speicherfunktion der gängigen Browser werden diese Bilddateien automatisch auf den Rechnern der Nutzer abgelegt. Die Nutzer befinden sich somit im Besitz kinderpornografischer Schriften - nach bundesdeutschem Recht ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
naiin rät daher allen Internet-Nutzern, die derartige E-Mails erhalten, keinesfalls die in diesen enthaltenen Links zu betätigen. Betroffene sollten die E-Mails entweder sofort ungelesen löschen oder aber bei der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Hinweise nimmt aber auch die naiin-Beschwerdestelle entgegen.
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