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NIEDERSACHSEN VERSTÄRKT KAMPF GEGEN KINDERPORNOS IM NETZ


Acht Spezialisten + Spezialgerät
 
Die Polizei des Bundeslandes Niedersachsen verstärkt ihren Kampf gegen Kinderpornografie im Internet. Das kündigte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann im Januar 2006 an. So soll im Landeskriminalamt Niedersachsen noch im Jahr 2006 eine Einheit für anlassunabhängige Internet-Recherchen eingerichtet werden.

"Die acht Spezialisten werden den Fahndungsdruck auf pädophile Straftäter im Internet erheblich verstärken", ist sich Schünemann sicher. Ferner sei für die Polizei bereits ein Gerät angeschafft worden, mit dem die massenhafte Auswertung von Bilddateien stark beschleunigt und vereinfacht werde. Als dritte Maßnahme nannte der Minister eine Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten zur Bekämpfung von Datenverarbeitungs- und Internetkriminalität. In diesem Jahr würden in einem ersten Schritt 920 Beamtinnen und Beamte fortgebildet.

"Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - und hier insbesondere der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie - ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich angestiegen", sagte der CDU-Politiker. Allein im Jahr 2004 sei es beim Besitz von Kinderpornografie zu einem Anstieg der Fallzahlen um rund 61 Prozent (182 Fälle) auf insgesamt 480 Fälle gekommen. Die Verbreitung derartiger Erzeugnisse sei um rund 58 Prozent oder 89 Fälle auf insgesamt 243 Fälle gestiegen. "Diese Entwicklung ist ein Signal dafür, die polizeilichen Anstrengungen in diesem Deliktsbereich erheblich zu intensivieren", betonte Schünemann.

Polizeiliche Präsenz dürfe nicht da enden, wo die Welt der Datennetze beginnt, so der Innenminister. "Rechtsfreie Räume werden weder in der realen Welt noch in der virtuellen Welt des Internets toleriert." Schünemann kritisierte, dass bislang lediglich geplant sei, Internetverbindungs- und Bestandsdaten sechs Monate zu speichern. "Straftäter dürfen nicht in die Welt der Datennetze entschwinden. Ich fordere deshalb eine Mindestspeicherungsdauer von zwölf Monaten, um die Aufklärung schwerwiegender Straftaten auch nach einem längeren Zeitraum noch zu ermöglichen."


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