Die Mitgliederversammlung bestimmt jährlich einen Vorstand, der ihre Interessen und naiin in der Öffentlichkeit vertritt. Bestehend aus einem 1. Vorsitzenden (Präsident), 2. Vorsitzenden (Vize-Präsident), Schatzmeister und Schriftführer leitet er die Geschicke des Vereins. Der Vorstand übt dabei die sogenannte Richtlinienkompetenz aus. Er bestimmt die Ziele der Organisation und entwickelt entsprechende
Projektideen sowie Strategien. Für die Umsetzung der Vorgaben sowie der gesamten inhaltlichen Arbeit von naiin zeichnet die Geschäftsführung verantwortlich. Sie wird vom Vorstand des Vereins ein- und abgesetzt.
Der Geschäftsführung unterstehen neben der Beschwerdestelle ein Pressereferat, eine Rechtsabteilung, die Verwaltung sowie technische Sachverständige.
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