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¤ Übersicht: Alle Beiträge zum Thema anzeigen!

¤ Legale Downloads von Piraterie ausgebremst

¤ Für Privatgebrauch darf nachwievor gebrannt werden

¤ Internet-Tauschbörsen boomen weiter!

¤ Versäumnisse der Musikbranche begünstigten Internet-Piraterie

¤ Organisierter Handel mit raubkopierten Filmen

¤ 70 Prozent der deutschen Jugendlichen nutzen Raubkopien

¤ Bücherklau im Netz: Auch Bücher werden getauscht

¤ Tauschbörsen: Die Piraten in den p2p-Netzen

¤ Immer Ärger mit dem Kopierschutz bei PC-Spielen

¤ eBay: Der Auktionshandel mit kopierter Ware

¤ Das (Ab)Usenet: Im Usenet gibt es nicht nur News

¤ Jede dritte Musik-CD ist raubkopiert

¤ Warez, Appz und Cracks im WWW

¤ Trojaner bleibt dank Kopierschutz-Software unentdeckt

¤ Link-Sites: Eingangstore zum Untergrund

¤ Der Wettbewerb unter den Software-Piraten

¤ Piraten-Jargon: Ein kleines Glossar

¤ Unbeabsichtigte Software-Piraterie kostet Unternehmen Millionen

¤ Illegale Downloads: Kino-Werbespots gegen Raubkopien juristisch falsch!

¤ Raubkopierer "moviestar" zu Geldstrafe verurteilt

¤ Musik-Piraterie: Nürnberger Polizei beschlagnahmt 3000 Raubkopien

¤ Erste Klagewelle gegen Tauschbörsen-Nutzer in Deutschland

¤ Operation Fastlink: Weltweiter Schlag gegen Raubkopierer

BÜCHERKLAU IM NETZ: AUCH BÜCHER WERDEN GETAUSCHT


  "E-Books" auch auf deutsch
verfügbar
 
Nicht nur Musik, Filme oder Software fallen dem illegalen Tauschhandel im Internet zum Opfer. Denn in Internet-Tauschbörsen trifft man auch auf Bücher. Und dass die Nachfrage aus Deutschland in Tauschbörsen groß ist, erkennt man daran, dass viele der so genannten "E-Books" in deutscher Sprache verfasst sind.

Aber auch Bücher sind urheberrechtlich geschützt. Wie bei Musik und Filmen ist es verboten Bücher einzuscannen und beliebig im Internet zu verteilen oder gar zu verkaufen. Wer dieses jedoch trotzdem macht, muss mit erheblichen zivil- aber auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Denn unabhängig davon, ob die Raubkopie von einem Original oder ebenfalls von einer Kopie stammt, liegt das Urheberrecht grundsätzlich beim Autor - in vielen Fällen auch beim Verlag.

Nur Bücher, deren Urheberrechtsschutz ausgelaufen ist, dürfen eingescannt und dann verbreitet werden. Das ist bei Büchern, die, ab dem Tod des Autors gerechnet, älter als 70 Jahre sind, der Fall.


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