Nicht nur Musik, Filme oder Software fallen dem illegalen Tauschhandel im Internet zum Opfer. Denn in Internet-Tauschbörsen trifft man auch auf Bücher. Und dass die Nachfrage aus Deutschland in Tauschbörsen groß ist, erkennt man daran, dass viele der so genannten "E-Books" in deutscher Sprache verfasst sind.
Aber auch Bücher sind urheberrechtlich geschützt. Wie bei Musik und Filmen ist es verboten Bücher einzuscannen und beliebig im Internet zu verteilen oder gar zu verkaufen. Wer dieses jedoch trotzdem macht, muss mit erheblichen zivil- aber auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Denn unabhängig davon, ob die Raubkopie von einem Original oder ebenfalls von einer Kopie stammt, liegt das Urheberrecht grundsätzlich beim Autor - in vielen Fällen auch beim Verlag.
Nur Bücher, deren Urheberrechtsschutz ausgelaufen ist, dürfen eingescannt und dann verbreitet werden. Das ist bei Büchern, die, ab dem Tod des Autors gerechnet, älter als 70 Jahre sind, der Fall.
|