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ERSTE KLAGEWELLE GEGEN TAUSCHBÖRSEN-NUTZER IN DEUTSCHLAND


68 Strafanzeigen erstattet
 
Die deutsche Musikindustrie macht seit dem 30. März 2004 ernst. Zu diesem Zeitpunkt rollte die erste Klagewelle gegen Tauschbörsen-Nutzer in Deutschland an. Der Bundesverband der Phonografischen Wirtschaft (IFPI) hatte nach eigenen Angaben 68 Strafanzeigen erstattet. Also: Nutzer von Tauschbörsen, die Musik illegal im Internet anbieten, müssen demnach auch in Deutschland mit Rechtsverfahren rechnen.

"Es gibt in "Tauschbörsen" millionenfach illegale Musikangebote. Die Phonowirtschaft kann dem nicht mehr tatenlos zusehen, während der Musikabsatz stark einbricht. Wir gehen deshalb jetzt auch gegen diese illegalen Anbieter mit rechtlichen Schritten vor", begründet Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen IFPI, das scharfe Vorgehen.

Die beschuldigten Personen hätten urheberrechtlich geschützte Musik in erheblichem Umfang ins Internet gestellt und Dritten zum Herunterladen angeboten. Damit hätten sie die Rechte der Textdichter, Komponisten, ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller missachtet. Sie müssten nun die Folgen ihres verbotenen Handelns tragen, so Gebhardt weiter.

Ähnlich wie in Deutschland wird neben den USA übrigens auch in Dänemark, Italien und Kanada vorgegangen. Und auch die Britische Musikindustrie geht verstärkt gerichtlich gegen Filesharer vor.


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