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¤ Legale Downloads von Piraterie ausgebremst

¤ Für Privatgebrauch darf nachwievor gebrannt werden

¤ Internet-Tauschbörsen boomen weiter!

¤ Versäumnisse der Musikbranche begünstigten Internet-Piraterie

¤ Organisierter Handel mit raubkopierten Filmen

¤ 70 Prozent der deutschen Jugendlichen nutzen Raubkopien

¤ Bücherklau im Netz: Auch Bücher werden getauscht

¤ Tauschbörsen: Die Piraten in den p2p-Netzen

¤ Immer Ärger mit dem Kopierschutz bei PC-Spielen

¤ eBay: Der Auktionshandel mit kopierter Ware

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¤ Jede dritte Musik-CD ist raubkopiert

¤ Warez, Appz und Cracks im WWW

¤ Trojaner bleibt dank Kopierschutz-Software unentdeckt

¤ Link-Sites: Eingangstore zum Untergrund

¤ Der Wettbewerb unter den Software-Piraten

¤ Piraten-Jargon: Ein kleines Glossar

¤ Unbeabsichtigte Software-Piraterie kostet Unternehmen Millionen

¤ Illegale Downloads: Kino-Werbespots gegen Raubkopien juristisch falsch!

¤ Raubkopierer "moviestar" zu Geldstrafe verurteilt

¤ Musik-Piraterie: Nürnberger Polizei beschlagnahmt 3000 Raubkopien

¤ Erste Klagewelle gegen Tauschbörsen-Nutzer in Deutschland

¤ Operation Fastlink: Weltweiter Schlag gegen Raubkopierer

ILLEGALE DOWNLOADS: KINO-WERBESPOTS GEGEN RAUBKOPIEN JURISTISCH FALSCH!


Foto by hartabergerecht.de   Juristisch korrekt: Raubkopierer sind
"Vergeher"
 
Die Gefahr, beim illegalen Download von Musik, Filmen oder Software erwischt zu werden, wird immer größer. Neuerdings hagelt es Zigtausende Anzeigen von der Industrie. Nutzer können nicht mehr darauf hoffen, in Tauschbörsen anonym zu bleiben.

Über die IP-Adresse des Nutzers, die Provider meist drei Monate speichern, kann der Downloader zurückverfolgt werden. Dennoch kämpft die Industrie mit überzogenen Mitteln. So ist der Kino-Werbespot "Raubkopierer sind Verbrecher" juristisch falsch. Im strafrechtlichen Sinn handelt es sich nämlich nicht um ein "Verbrechen", sondern um ein "Vergehen".

Auch die angekündigten fünf Jahre Haftstrafe drohen nur, wenn jemand gewerblich mit illegalen Kopien handelt. In der Praxis müssen Downloader vor allem mit Geldstrafen rechnen. So kann die Musikindustrie Schadensersatz fordern, etwa in der Höhe der CD-Preise. Je nach Größe der Musiksammlung können dabei schnell Tausende Euro zusammen kommen.

Noch häufiger sind Abmahnungen. Dem User wird dabei eine Unterlassungserklärung inklusive einer Anwaltsrechnung über einige Hundert Euro zugestellt.


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