Die Gefahr, beim illegalen Download von Musik, Filmen oder Software erwischt zu werden, wird immer größer. Neuerdings hagelt es Zigtausende Anzeigen von der Industrie. Nutzer können nicht mehr darauf hoffen, in Tauschbörsen anonym zu bleiben.
Über die IP-Adresse des Nutzers, die Provider meist drei Monate speichern, kann der Downloader zurückverfolgt werden. Dennoch kämpft die Industrie mit überzogenen Mitteln. So ist der Kino-Werbespot "Raubkopierer sind Verbrecher" juristisch falsch. Im strafrechtlichen Sinn handelt es sich nämlich nicht um ein "Verbrechen", sondern um ein "Vergehen".
Auch die angekündigten fünf Jahre Haftstrafe drohen nur, wenn jemand gewerblich mit illegalen Kopien handelt. In der Praxis müssen Downloader vor allem mit Geldstrafen rechnen. So kann die Musikindustrie Schadensersatz fordern, etwa in der Höhe der CD-Preise. Je nach Größe der Musiksammlung können dabei schnell Tausende Euro zusammen kommen.
Noch häufiger sind Abmahnungen. Dem User wird dabei eine Unterlassungserklärung inklusive einer Anwaltsrechnung über einige Hundert Euro zugestellt.
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