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BUNDESREGIERUNG FÜHRT UNSCHULDSVERMUTUNG FÜR SPAMMER EIN!


Gesetz praxis-untauglich
 
Wieder einmal soll es den Versendern von Spam-Mails an den Kragen gehen - dieses mal mit legislativem Einsatz. Mit der aktuell erfolgten Verabschiedung des Entwurfs für ein Gesetz, das Vorschriften über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste vereinheitlicht, durch den Bundestag will man das Aufkommen an unerwünschten Massen-Mails reduzieren. Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, müssen sich Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit Empfänger frei entscheiden können, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Zuwiderhandlungen sollen mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

So weit, so gut - zumindest in der Theorie. In der Praxis wird das Gesetz wohl scheitern. Denn die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung für einheitliche rechtliche Regeln gegen Spamming, das Abfischen von Kundendaten und Ausspionieren von Internet-Nutzern sind unzureichend. Die Bundesregierung suggeriert derzeit der Öffentlichkeit, dass durch die neuen Regelungen ein besserer Schutz vor Spam gewährleistet werde. FEHLANZEIGE - De facto wird jetzt per Gesetz sogar eine Art Unschuldsvermutung für Spammer installiert.

Das neue Telemediengesetz wird es demnach nicht leichter machen, kriminellen Spam-Mails vorzubeugen oder Verstöße gegen geltendes Recht wirkungsvoll zu sanktionieren. Zwar soll Spam mit gefälschten oder verschleierten Absender- oder Betreffangaben künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Allerdings muss nach dem aktuellen Vorschlag der Bundesregierung dem Absender einer unverlangt versendeten E-Mail ein "absichtliches" Vorgehen nachgewiesen werden - gelingt dies nicht, genießen Spammer Schutz - die Unschuldsvermutung greift. Da der Nachweis eines absichtlichen Vorgehens nach allen bisherigen Erfahrungen nur schwerlich zu führen ist, hätten die Bußgeldvorschriften aller Voraussicht nach keine tatsächlich abschreckende Wirkung.


Dieser Beitrag gibt den Stand der Dinge vom 30. Juni 2006 wieder.


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