Laut einer Analyse der Hamburger Pan AmP AG kuriseren derzeit mehr als 200.000 deutschsprachige Bombenbauanleitungen im deutschen Netz. Im März 2005 waren es noch 32.651 Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen. Im Dezember 2006 hat sich die Anzahl derartiger Anleitungen damit auf 208.436 versechsfacht.
Zeitgleich konnte seit März 2005 kein einziger Staatsanwalt ausfindig gemacht werden, der Aufgrund des Paragraphen § 130a des Strafgesetzbuches eine Bombenbauanleitung aus dem Internet verbannen würde. Aber ausgerechnet dieser Paragraph wird seit Jahren vom Bundesjustizministerium als "geeignet" propagiert, um Bombenbauanleitungen im Internet zu ahnden.
Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) hält bislang in Stellungnahmen den genannten Paragraphen für ungeeignet, um Bombenbauanleitungen im Internet zu verfolgen.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Dinge vom 06. Dezember 2006 wieder.
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