Ursprünglich haben Abmahnungen den Zweck, Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Aber viele Onlinehändler leiden unter einem Missbrauch dieses legitimen Instruments: Vermeintliche Mitbewerber und unseriöse Vereine versuchen zunehmend, durch massenhafte Abmahnungen aus geringsten Anlässen Profit zu schlagen. Diesem Problemfeld will nun der Online-Shop-Spezialist Trusted Shops mit einer Umfrage auf den Grund gehen.
"Für manche Unternehmen und Anwälte haben sich Abmahnungen zu einem lukrativen Geschäftszweig entwickelt", meint Trusted Shops-Geschäftsführer Jean-Marc Noël. Vereinzelt wurden Online-Shops durch Abmahnungen und damit verbundene Anwaltskosten sogar zur Geschäftsaufgabe gezwungen. "Häufig geht es bei Abmahnungen gar nicht um vorsätzliche Wettbewerbsverstöße, sondern um unklare Gesetze und höchstrichterlich nicht geklärte Fragen", erläutert Noël.
Beispielsweise hat der Gesetzgeber im Juli 2004 fast unbemerkt eine neue Vorschrift in §1 Abs.2 der Preisangabenverordnung eingeführt, nach der im Online-Handel darauf hinzuweisen ist, dass die Mehrwertsteuer in den Preisen enthalten ist und ob Versandkosten anfallen. Nicht geklärt ist jedoch, an welcher Stelle einer Internetseite der Hinweis erfolgen muss. Seit Dezember 2004 werden gerade kleinere Händler mit Abmahnwellen überzogen, die nicht neben jeden Preis einen Hinweis setzen, während man solche Hinweise bei großen Versandhäusern erst im Kleingedruckten findet.
Die strittige Rechtsfrage ist beim BGH anhängig (Az. I ZR 143/04), ein Urteilsspruch aber nicht in Sicht. „Nur große Firmen können es sich leisten, durch mehrere Instanzen zu prozessieren. Mittelständlern bleibt meist nur die Möglichkeit, fragwürdige Abmahnungen zu akzeptieren und zu zahlen. Das hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun", empört sich Noël.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Dinge vom 07. Dezember 2006 wieder.
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