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0190-NUMMERN: HINWEISANGABEN ZUR NEUEN ERREICHBARKEIT ENTFALLEN


Bye, Bye 0190-Abzocke
 
Sechs Monate nach dem Wechsel von 0190 auf 0900-Rufnummern läuft die sogenannte "Übergangsfrist" für Hinweisansagen ab, die seit dem 01. Januar 2006 zur Information über die neue Erreichbarkeit von Dienstleistungen geschaltet waren.

Der Verbraucher wird bei Anwahl der "neuen" Rufnummerngasse 0900 auch weiterhin im Rahmen von Ansagen über die Preisgestaltung der jeweiligen Service- oder Informationsnummer informiert. Diese Hinweise erfolgen unmittelbar nach Anwahl der Nummer und sind für den Verbraucher kostenlos. Lediglich die Möglichkeit, über eine "alte" 0190-Nummer die aktuelle Erreichbarkeit des Dienstes in der Rufnummerngasse 0900 zu erfahren, entfällt zum Monatswechsel.

Es gilt natürlich nach wie vor die Preisobergrenze für zeitabhängig abgerechnete Dienste von zwei Euro pro Minute, für zeitunabhängig abgerechnete Dienste maximal von 30 Euro pro Verbindung. Ebenfalls weiterhin gültig: die neue und verbraucherfreundliche Erkennbarkeit der Art eines Dienstleistungsangebots mittels einer einfachen Ziffernsystematik. Hierbei steht die 0900-1 für "Information", die 0900-3 für "Unterhaltungsangebote" und die 0900-5 für "sonstige Dienste insbesondere Erwachsenenunterhaltung".


Dieser Beitrag gibt den Stand der Dinge vom 30. Juni 2006 wieder.


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