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AHNUNGSLOSE SURFER MIT FORDERUNGEN VON DURCHSCHNITTLICH 120 € KONFRONTIERT



 
 
An der Umfrage der Verbraucherzentrale nahmen insgesamt 6.658 Betroffene teil, die Opfer vermeintlich kostenloser Angebote im Internet wurden. Diese schlossen ohne ihr Wissen beispielsweise Abonnements mit bis zu zwei Jahren Laufzeit ab, nahmen an Online-Ermittlungen der Lebenserwartung oder der Stammbaumerstellung teil oder tätigten Musikdownloads, Quizspiele, Umfragen etc. Informationen zu den Kosten solcher Dienstleistungen finden sich meist nur im Kleingedruckten oder gar außerhalb des Sichtbereiches des Nutzers.
Um Ihre Forderungen einzutreiben, gehen die Online-Anbieter mit Mahnungen, Klageandrohung oder gar durch das Einschalten eines Inkassobüros / Rechtsanwalts gegen den unwissenden Surfer vor. Die Umfrageergebnisse zeigten, dass etwa jeder zehnte Befragte die Forderung letztendlich bezahlt hat.

Der Frankfurter Rundschau war am Mittwoch, 21.11.2007, zu entnehmen, dass Rechtsanwalt Peter Lassek in oben genannten Fällen rät, „Forderungen zurückweisen, den Vertragsabschluss bestreiten und sich so verhalten, als wäre man nie auf der Seite gewesen. Denn beweispflichtig ist der Anbieter“. Verbraucherschützerin Gabriele Beckers weist jedoch darauf hin, in jedem Fall zu reagieren, sobald ein Schreiben vom Gericht komme.

Aufgrund der rapide Steigenden Anfragen von verunsicherten Internetnutzern fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber auf, Online-Anbieter unter anderem dazu zu verpflichten, Kosten für ihre Dienste für den Nutzer deutlich sichtbar zu machen, bevor er ein Angebot in Anspruch nimmt. Ebenso wird gefordert, dass Online-Verträge nur durch eine vom Kunden separat bestätigte E-Mail wirksam werden. Auch sollen Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, unbefristet widerrufen werden können und Anspruch auf Schadenersatz bestehen.

 

 

 


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