An
der Umfrage der Verbraucherzentrale nahmen insgesamt 6.658 Betroffene
teil, die Opfer vermeintlich kostenloser Angebote im Internet wurden.
Diese schlossen ohne ihr Wissen beispielsweise Abonnements mit bis
zu zwei Jahren Laufzeit ab, nahmen an Online-Ermittlungen der Lebenserwartung
oder der Stammbaumerstellung teil oder tätigten Musikdownloads,
Quizspiele, Umfragen etc. Informationen zu den Kosten solcher Dienstleistungen
finden sich meist nur im Kleingedruckten oder gar außerhalb
des Sichtbereiches des Nutzers.
Um Ihre Forderungen einzutreiben, gehen die Online-Anbieter mit
Mahnungen, Klageandrohung oder gar durch das Einschalten eines Inkassobüros
/ Rechtsanwalts gegen den unwissenden Surfer vor. Die Umfrageergebnisse
zeigten, dass etwa jeder zehnte Befragte die Forderung
letztendlich bezahlt hat.
Der Frankfurter Rundschau war am Mittwoch, 21.11.2007, zu entnehmen,
dass Rechtsanwalt Peter Lassek in oben genannten Fällen rät,
„Forderungen zurückweisen, den Vertragsabschluss bestreiten
und sich so verhalten, als wäre man nie auf der Seite gewesen.
Denn beweispflichtig ist der Anbieter“. Verbraucherschützerin
Gabriele Beckers weist jedoch darauf hin, in jedem Fall zu reagieren,
sobald ein Schreiben vom Gericht komme.
Aufgrund der rapide Steigenden Anfragen von verunsicherten Internetnutzern
fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber auf, Online-Anbieter
unter anderem dazu zu verpflichten, Kosten für ihre Dienste
für den Nutzer deutlich sichtbar zu machen, bevor er ein Angebot
in Anspruch nimmt. Ebenso wird gefordert, dass Online-Verträge
nur durch eine vom Kunden separat bestätigte E-Mail wirksam
werden. Auch sollen Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen
basieren, unbefristet widerrufen werden können und Anspruch
auf Schadenersatz bestehen.
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