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"VORRATSDATENSPEICHERUNG" – SECHSMONATIGE SPEICHERUNG DER TELEFON- UND INTERNETVERBINDUNGEN


 
 
Der Bundesrat hat am 30. November 2007 das bereits am 9. November 2007 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gebilligt.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 sowie denen in Madrid und London von den Innenministern der Europäischen Union beschlossen und geht nun auch in deutsches Recht über.
Ziel des Gesetzes ist es, im Falle „schwerster Straftaten“ anhand von Verbindungsdaten und -orten die Aufklärung zu erleichtern. Dies berichtete die FAZ im November 2007.
Weiter heißt es, dass sich das deutsche Gesetz mit der vorgesehenen Sperrfrist von sechs Monaten am unteren Ende der vorgesehenen Speicherfristen befindet, die laut EU-Richtlinie bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden können.

Das Bundesministerium der Justiz betont, dass es sich bei den zu speichernden Daten lediglich um Verkehrsdaten, nicht jedoch Inhalte eines Gespräches handelt. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird entsprechend einer so genannten Umsetzungsfrist am 01. Januar 2009 begonnen.

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