Der
Bundesrat hat am 30. November 2007 das bereits am 9. November 2007
vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gebilligt.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde infolge der Terroranschläge
vom 11. September 2001 sowie denen in Madrid und London von den
Innenministern der Europäischen Union beschlossen und geht
nun auch in deutsches Recht über.
Ziel des Gesetzes ist es, im Falle „schwerster Straftaten“
anhand von Verbindungsdaten und -orten die Aufklärung zu erleichtern.
Dies berichtete die FAZ im November 2007.
Weiter heißt es, dass sich das deutsche Gesetz mit der vorgesehenen
Sperrfrist von sechs Monaten am unteren Ende der vorgesehenen Speicherfristen
befindet, die laut EU-Richtlinie bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden
können.
Das Bundesministerium der Justiz betont, dass es sich bei den zu
speichernden Daten lediglich um Verkehrsdaten, nicht jedoch Inhalte
eines Gespräches handelt. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird
entsprechend einer so genannten Umsetzungsfrist am 01. Januar 2009
begonnen. |