Am Mittwoch, dem 26. Dezember 2007 unterzeichnete Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung. Nach eingehender Prüfung konnten keine verfassungsrechtlichen Bedenken analysiert werden, so ein Sprecher des Bundespräsidialamtes.
Bereits am Montag, dem 31. Dezember 2007 haben Gegner der Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dies teilte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe mit. Die Gegner der Datenspeicherung halten diese für „offensichtlich Verfassungswidrig“ und beantragten eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts gab allerdings noch am selben Tag bekannt, dass es nicht zu einer Entscheidung über den Eilantrag komme und das Gesetz somit planmäßig am 01. Januar 2008 in Kraft trete.
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